| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.04.2026, 09:09 |
Satz5: §12 Landesdelegiertenkonferenzen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
bisheriger Satzungstext:
§12 Landesdelegiertenkonferenz – Ladung, Beschlussfähigkeit
1. Die LDK wird vom Landesvorstand bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr
einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens fünf Kreisverbände
dieses unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen.
neuer Satzungstext:
§12 Landesdelegiertenkonferenz – Ladung, Beschlussfähigkeit
1. Die LDK soll vom Landesvorstand zweimal im Jahr und bei Bedarf einberufen
werden. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens fünf Kreisverbände dieses
unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen.
Unterstützer*innen
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Hagen Langosch (KV Hameln-Pyrmont), Eingereicht)