| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.04.2026, 09:12 |
Satz6: §13 Landesdelegiertenkonferenzen (Antragsberechtigung)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
§ 13 Landesdelegiertenkonferenz – Anträge, Beschlüsse und Wahlen
1.Antragsberechtigt sind Kreisverbände (MV), Ortsverbände (MV), der
Landesvorstand, der Landesfinanzrat, die Landesarbeitsgemeinschaften und die
GJN. Auch können 40 Mitglieder gemeinsam einen Antrag einbringen und davon
wenigstens 20 Frauen.
Begründung
Die neue Fassung dient zum einen der Klarstellung der bisherigen Praxis, dass die Kreis- bzw. Ortsmitgliederversammlungen Anträge einbringen können.
Zum anderen wird die Anzahl der Mitglieder, die einen Antrag gemeinsam einbringen von 20 auf 40 Mitglieder angehoben. Der Frauenanteil bleibt bei mindestens 50 Prozent.
Unterstützer*innen
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