Transparenz über den Frauenanteil bei Anträgen ist ein wichtiger Bestandteil innerparteilicher Gleichstellungspolitik.
Eine ausschließlich prozentuale Darstellung kann insbesondere bei kleinen Gremien zu verzerrten Eindrücken führen, während reine absolute Zahlen keine Vergleichbarkeit ermöglichen. Die kombinierte Angabe aus absoluten Zahlen und Prozentwerten schafft hier eine klare, nachvollziehbare und zugleich einfach umsetzbare Lösung.
Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an bestehenden Praktiken auf unterschiedlichen Parteiebenen und führt diese sinnvoll zusammen. Sie stärkt die Transparenz, ohne zusätzliche bürokratische Hürden aufzubauen.
So wird Gleichstellung nicht nur formal berücksichtigt, sondern auch sichtbar und überprüfbar gemacht.
Dieser Antrag wurde von der LAG Grundeinkommen unter Beteiligung von 3 Frauen bzw. 37,5 % der stimmberechtigen Mitglieder beschlossen.