| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.04.2026, 09:20 |
Satz8: § 21 Bundesfrauenrat (stv. Mitglieder)
Antragstext
bisherige Fassung
§ 21 Bundesfrauenrat
Die LDK wählt die Mitglieder des Bundesfrauenrates, eine davon auf Vorschlag der
LAG Frauen. Die LDK kann bis zu drei stellvertretende Mitglieder des
Bundesfrauenrates wählen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder
bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich.
neue Fassung (Antrag):
§ 21 Bundesfrauenrat
Die LDK wählt die Mitglieder des Bundesfrauenrates, eine davon auf Vorschlag der
LAG Frauen. Die LDK kann stellvertretende Mitglieder des Bundesfrauenrates
wählen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl
im Amt. Wiederwahl ist möglich.
Begründung
Die Beschränkung auf drei Ersatzdelegierte ist unnötig und führt in der Praxis zu unnötigen Wahlgängen und stellenweise zu Problemen bei der Vertretung. Die Regelung wird daher gestrichen.