| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.04.2026, 09:22 |
Satz10: §4 Rechte und Pflichten
Antragstext
aktuelle Fassung:
§ 4 Rechte und Pflichten
1. Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen
Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung teilzunehmen, insbesondere durch
Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts innerhalb der Partei, Teilnahme an
Mitgliederversammlungen, Anwesenheit auf Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) und
Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und durch Stellung von Anträgen im
Rahmen dieser Satzung. Jedes Mitglied hat das Recht, sich mit anderen
Mitgliedern in Fachgruppen eigenständig zu organisieren; dies gilt insbesondere
für Frauen und anderen Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen oder
bedroht sind. Die Bildung solcher Gruppen dient der politischen Meinungsbildung
innerhalb der GRÜNEN. Sie sind nicht berechtigt, selbständig öffentliche
Erklärungen für die GRÜNEN abzugeben. Über Gründung und Zielsetzung müssen die
Mitglieder informiert werden.
neue Fassung (Antrag):
§ 4 Rechte und Pflichten
1. Jedes Mitglied hat das Recht und die Aufgabe, an der politischen
Willensbildung der Partei im Rahmen der Satzung teilzunehmen, insbesondere durch
Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts innerhalb der Partei, Teilnahme an
Mitgliederversammlungen, Anwesenheit auf Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) und
Beteiligung an Aussprachen, Abstimmungen und durch Stellung von Anträgen im
Rahmen dieser Satzung.
Begründung
Der Abschnitt:
"Jedes Mitglied hat das Recht, sich mit anderen Mitgliedern in Fachgruppen eigenständig zu organisieren; dies gilt insbesondere für Frauen und anderen Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen oder bedroht sind. Die Bildung solcher Gruppen dient der politischen Meinungsbildung innerhalb der GRÜNEN. Sie sind nicht berechtigt, selbständig öffentliche Erklärungen für die GRÜNEN abzugeben. Über Gründung und Zielsetzung müssen die Mitglieder informiert werden."
wird entfernt. Durch die Neuschaffung von Landesvereinigungen sind zusammen mit den LAGs klarere Möglichkeiten für Arbeitsgruppen geschaffen.