| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Göttingen (dort beschlossen am: 14.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.03.2026, 20:30 |
wA2: Ein grünes Konzept für eine solidarische, gerechte und zukunftsfähige juristische Ausbildung
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen möge
beschließen:
- Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen steht fest an
der Seite des juristischen Nachwuchses und tritt für eine juristische
Ausbildung ein, die solidarisch, gerecht und zukunftsfähig ausgerichtet
und gestaltet wird. Er erkennt dahingehend den notwendigen Reformbedarf
der juristischen Ausbildung und die hohe gesamtgesellschaftliche Relevanz
der Thematik sowie den daraus resultierenden dringenden Handlungsbedarf
zur Sicherung der Resilienz unseres Rechtsstaats, unseres Justizsystems
und unserer Demokratie an.
- Zu diesem Zweck fordert die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die
Grünen Niedersachsen die aktuelle Landtagsfraktion, die
Landesminister*innen und den Landesvorstand auf, im Rahmen der
Regierungsbeteiligung an der rot-grünen Landesregierung nachdrücklich auf
das SPD-geführte Justizministerium einzuwirken und nach Möglichkeit die
nachfolgend genannten Punkte durchzusetzen, um jedenfalls für akute
Probleme der juristischen Ausbildung zügig Abhilfe zu schaffen. Darüber
hinaus fordert die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen
Niedersachsen auch zukünftige Landesvorstände und Landtagsfraktionen auf,
die nachfolgenden Punkte effektiv zu verfolgen und durchzusetzen:
a) Studium der Rechtswissenschaften und erste juristische Prüfung
- Die sog. „Freischussregelung“ aus § 4 Abs. 2 NJAG wird derart angepasst,
dass ein Freiversuch im Anschluss an das neunte Fachsemester möglich ist.
- Das sog. „Abschichten“ aus § 4 Abs. 2 NJAG wird zukünftig allen
Kandidat*innen auch außerhalb des Freiversuchs in allen regulären
Versuchen ermöglicht.
- Sofern ein sog. „E-Examen“ auch für die erste juristische Prüfung
eingeführt wird, erhalten die Studierenden einen Anspruch auf Anfertigung
der Aufsichtsarbeiten an ihrem Studienort. Eine Zentralisierung der
Prüfungsorte wird nicht vorgenommen.
- Sofern ein sog. „E-Examen“ auch für die erste juristische Prüfung
eingeführt wird, erhalten die Studierenden einen Anspruch auf Anfertigung
der Aufsichtsarbeiten an ihrem Studienort. Eine Zentralisierung der
Prüfungsorte wird nicht vorgenommen.
- Sowohl eine Überarbeitung des Pflichtfachstoffes als auch der Umfang, der
Schwierigkeitsgrad und die Korrektur der Examensklausuren werden unter
Einbeziehung der Fakultäten und des LJPA kritisch geprüft. Dabei soll
einerseits die realistisch mögliche und sinnvolle Bewältigung der
Stoffmenge durch die Studierenden im Vordergrund stehen. Andererseits muss
eine vergleichbare und faire Bewertung der Prüfungsleistungen
gewährleistet werden. Zu diesem Zweck sind verdeckte Zweitkorrekturen
(ohne Kenntnis der Erstkorrektur) einzuführen und Prüfungskommissionen in
der mündlichen Prüfung sind zwingend mit mindestens einer FLINTA*-Person
zu besetzen. Zudem sollten der Prüfungskommission in der mündlichen
Prüfung die Vornoten aus Aufsichtsarbeiten und Studium nicht mehr
zugänglich gemacht werden, um eine Vornotenorientierung zu vermeiden und
eine unabhängige Prüfungsleistung zu gewährleisten.
b) Juristischer Vorbereitungsdienst und zweite juristische Prüfung
- Die mit der Einführung des sog. „E-Examens“ im Oktober 2026 angestrebte
Zentralisierung der Prüfungsorte in Osnabrück, Hannover und ggf. Lüneburg
wird – sofern dies zu diesem Zeitpunkt noch umsetzbar ist – aufgegeben.
Zumindest mittelfristig erhalten alle Referendar*innen einen Anspruch auf
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten an ihrem Ausbildungsort, d. h. an dem
Standort des Landgerichts, dem sie in ihrer ersten Station zugewiesen
wurden. Zum Zweck der Reduzierung der damit einhergehenden erheblichen
finanziellen Belastungen für den Haushalt des Justizministeriums wird eine
länderübergreifende Zusammenarbeit und Ressourcenbündelung im Hinblick auf
die sog. „E-Examina“ in der ersten und zweiten juristischen Prüfung
angestrebt.
- Eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Referendar*innen wird kritisch
geprüft. Das Niveau des Netto-Betrags der Unterhaltsbeihilfe sollte die
Summe aus Bafög-Höchstsatz und der Minijob-Grenze nicht unterschreiten
bzw. auf dieses angehoben werden. Die bestehende Beschränkung von
Nebentätigkeiten auf einen Wochenarbeitstag wird zudem aufgehoben.
- Das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den
juristischen Vorbereitungsdienst wird grundlegend überarbeitet.
Diesbezüglich wird insbesondere die Einführung einer sog.
„Landeskinderklausel“ für einen bestimmten Prozentsatz der
Ausbildungsplätze geprüft, d. h. eine bevorzugte Einstellung von
Bewerber*innen, die am Ausbildungsort bereits studiert haben unabhängig
von der Note in der ersten juristischen Prüfung oder Wartepunkten. Die
OLGs Braunschweig und Oldenburg werden zum Zwecke der Transparenz außerdem
verpflichtet nach dem Vorbild des OLG Celle die Voraussetzung für eine
erfolgreiche Bewerbung in den Einstellungsdurchgängen der letzten drei
Jahre auf ihrer Website transparent zu machen.
- Das Land Niedersachsen wirkt auf Bundesebene darauf hin, dass die Zeit der
vierten Pflichtstation bei einem*r Rechtanwält*in gem. § 5 Abs. 4 DRiG i.
V. m. § 7 Abs. 1 NJAG auf sechs Monate reduziert wird. Die dadurch frei
gewordenen drei Monate werden den Referendar*innen für eine gezielte
selbstständige Examensvorbereitung zur Verfügung gestellt. Die OLG-Bezirke
und das LJPA schaffen für diese Phase gemeinsam gezielte zusätzliche
Angebote, welche die Referendar*innen auf freiwilliger Basis wahrnehmen
können.
- Das LJPA prüft unter Einbeziehung von Referendar*innen, Ausbilder*innen
und weiterer Expert*innen kritisch, ob eine Anfertigung der
Aufsichtsarbeiten nach der jeweiligen Station im juristischen
Vorbereitungsdienst möglich und sinnvoll wäre.
- Auch in der zweiten juristischen Prüfung verdeckte Zweitkorrekturen (ohne
Kenntnis der Erstkorrektur) einzuführen und Prüfungskommissionen in der
mündlichen Prüfung zwingend mit mindestens einer FLINTA*-Person zu
besetzen. Zudem sollten der Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung
die Vornoten aus Aufsichtsarbeiten und dem Vorbereitungsdienst nicht mehr
zugänglich gemacht werden, um eine Vornotenorientierung zu vermeiden und
eine unabhängige Prüfungsleistung zu gewährleisten.
c) Einsetzung einer Kommission zur Reform der juristischen Ausbildung
- Die rot-grüne Landesregierung setzt sich gegenüber anderen Bundesländern
für die Bildung einer bundesweiten Kommission in dieser Form ein, um den
dringend notwendigen Reformbedarf möglichst einheitlich im gesamten
Bundesgebiet adressieren zu können. Dabei berücksichtigt sie die
Ergebnisse des 75. Deutschen Juristentages in Erfurt im September 2026 und
der 97. Justizminister*innenkonferenz in Hamburg zur Reform der
juristischen Ausbildung.
- Sollte die Einsetzung einer bundesweiten Reformkommission nicht
erfolgsversprechend erscheinen, setzt das Justizministerium eine
Kommission unter Beteiligung von Hochschullehrer*innen, Studierenden,
Referendar*innen, Berufsverbänden und weiterer Expert*innen ein, um eine
umfassende Reform der juristischen Ausbildung in Niedersachsen zu prüfen
und in die Wege zu leiten. Dabei berücksichtigt sie die Ergebnisse des 75.
Deutschen Juristentages in Erfurt im September 2026 und der 97.
Justizminister*innenkonferenz in Hamburg zur Reform der juristischen
Ausbildung.
Begründung
Eine qualitativ hochwertige juristische Ausbildung, die gut ausgebildete, widerstandsfähige und kritische Jurist*innen hervorbringt, ist eine wesentliche Säule unseres Rechtsstaates und damit essentiell für unsere Demokratie. Sie gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Judikative als dritter Gewalt in Form unserer Justiz und Rechtspflege und ist damit von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Der vorherrschende Fachkräftemangel macht auch vor Justiz und Anwaltschaft nicht Halt und wird sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Aktuelle Gegenmaßnahmen - wie der aktuell viel beschworene Pakt für den Rechtsstaat - bleiben angesichts dieser Herausforderungen weit hinter dem notwendigen Reformbedarf in der Justiz - wie der juristischen Ausbildung - zurück und laufen angesichts der für den vorherrschenden Bedarf viel zu niedrigen Absolvent*innenzahlen auch weitestgehend ins Leere (vgl. etwa die beklemmende Analyse von Quint Aly, der als Worst-Cast-Szenario eine Rekrutierungsquote von über 100% der Volljurist*innen mit Prädikat errechnet, abrufbar online unter: https://www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fuer-den-rechtsstaat-millionen-euro-2000-neue-richterstellen-staatsanwaelte-justiz-praedikatsjuristen). Neben Mitteln für neue Stellen in der Justiz müssen auch mehr finanzielle Mittel für eine adäquate und zeitgerechte juristische Ausbildung bereitgestellt werden.
Wir dürfen dieses Feld als Partei nicht der CDU und der SPD überlassen, insbesondere weil diese Parteien bereits seit Jahren nichts bewegen, sondern notwendigen Reformen Steine in den Weg legen und den Interessen von Studierenden und Referendar*innen allenfalls mit halbem Ohr lauschen. Die Interessenverbände der Studierenden und Referendar*innen sind für jeden Kampf um einen Reformvorschlag gleichzeitig auch mit mehreren Kämpfen gegen Rückschritte und Verschlechterungen beschäftigt (s. beispielhaft etwa die angestrebte Streichung von Ruhetagen im Examen 2023, https://www.change.org/p/streichung-der-ruhetage-nicht-mit-uns-fuereinebesserejuristischeausbildung?signed=true). Eine echte Aufbruchsstimmung und groß angelegte Reform wird es mit diesen Parteien nicht geben – deshalb müssen wir diese Lücke füllen und uns auch weiterhin fest an die Seite des juristischen Nachwuchs stellen! Beinahe alle grundlegenden Reformen der letzten Jahre in Niedersachsen sind von unserer Landtagsfraktion initiiert worden. Das betrifft neben der Einführung des integrierten Bachelors (LT-Drucksache 19/3370) auch die Einführung des E-Examens (LT-Drucksachen 19/4576, 19/6781) und perspektivisch auch die Anerkennung von studentischem Engagement in Feminist Law Clinics als Schlüsselqualifikation.
Dieser Antrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und zielt vor allem auf die Behebung akuter Probleme ab, während mittel- und langfristige, großangelegte Reformen durch entsprechende Kommissionen unter Einbeziehung aller Stakeholder erarbeitet werden sollen. Er ist als Grundlage für weitere Schritte, Forderungen und Reformbestrebungen zu verstehen, die auf allen Ebenen gegen viel Widerstand durchgesetzt werden müssen. Wir müssen nun gemeinsam dafür sorgen, dass uns die erkämpften Erfolge von Studierenden und Referendar*innen auch zugeschrieben und wir von diesen und weiteren Stakeholdern in der Justiz auch weiterhin als verlässlicher (Ansprech-)Partner wahrgenommen werden, der unermüdlich für Verbesserungen der Ausbildung ein- und rückschrittlichen wie unsolidarischen Maßnahmen entschieden entgegentritt.
Zur Reformbedürftigkeit des Studiums der Rechtswissenschaften und der ersten juristischen Prüfung:
Die juristische Ausbildung im Allgemeinen und in jüngster Vergangenheit der juristische Vorbereitungsdienst im Besonderen fallen immer wieder durch hohen (psychischen) Druck, erheblichen Reformbedarf und eine zunehmend unsolidarische und ungerechte gelebte Praxis auf. Der Reformbedarf im Studium und der ersten juristischen Prüfung ist dabei bereits seit Jahren hinreichend bekannt und belegt (s. nur https://bundesfachschaft.de/stellungnahme-zur-reformbeduerftigkeit-der-juristischen-ausbildung/; https://iurreform.de/). Entsprechend soll dieser Antrag nur einige wenige akute Punkte beleuchten, die sich fast vollständig zeitnahe durch eine Änderung der einschlägigen Gesetze beheben ließen. Den grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf soll die einzusetzende Kommission evaluieren.
Die Regelstudienzeit des Studiums der Rechtswissenschaften wurde bereits 2019 durch eine Änderung des deutschen Richtergesetzes auf zehn Semester angepasst. Es wurde versäumt die Frist für den Freiversuch, die mit dem Ende des 8. Semesters ein Semester unter der Regelstudienzeit lag, durch eine Änderung des NJAG entsprechend auf das Ende des 9. Semesters anzuheben. Die Erhöhung des Abstands des Freiversuchs zur Regelstudienzeit hat keinen sachlichen Grund und auch sonst keinen Vorteil. Generell sollten Anreize für ein zügiges Studium kritisch reflektiert werden, da der Freiversuch in der Realität einen hohen Druck auf die Studierenden ausüben und zu einem schnellen aber unsorgfältigen Studium verleiten kann, insbesondere um dessen Vorteile noch ausnutzen zu können. Dementsprechend sollte auch das sog. „Abschichten“, d. h. das Anfertigen der Examensklausuren in zwei Durchgängen, nicht nur im Freiversuch, sondern auch in regulären Versuchen ermöglicht werden. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dieses „Privileg“, das sehr zur Stressreduzierung in der Vorbereitung und während der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten beiträgt, nur den Kandidat*innen im Freiversuch zu gewähren.
Eine Einführung des E-Examens ist mittelfristig angestrebt, wird aber kurzfristig nur in der zweiten juristischen Prüfung umgesetzt. Wenn das E-Examen eingeführt wird, droht aber auch für die erste juristische Prüfung eine Zentralisierung der Prüfungsstandorte. Diese Maßnahme ist als unsolidarische und ungerechte Durchsetzung finanzieller Interessen des Landes zulasten der Studierenden abzulehnen.
Eine Überarbeitung des Pflichtfachstoffs der ersten juristischen Prüfung ist dringend angezeigt, da der Umfang des Stoffs und der Schwierigkeitsgrad der Examensklausuren seit Jahren kontinuierlich ansteigen (Vgl. Hemler/Krukenberg, Die Schwierigkeit juristischer Examensklausuren im historischen Verlauf, ZDRW 2025, S. 153 ff.). Durch kontinuierliche Aktivitäten des Gesetzgebers und der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung sowie fortlaufenden rechtswissenschaftlichen Diskussionen wird der relevante Stoff immer umfangreicher. Angesichts der gesellschaftlichen Umbrüche, welche das Recht abbilden muss, ist damit zu rechnen, dass die Stoffmenge in Zukunft immer weiter zunehmen wird. Schon jetzt lässt sich daran zweifeln, ob sich alle Inhalte des Studiums realistisch und sinnvoll innerhalb der Regelstudienzeit von zehn Semestern studieren lassen. Entsprechend sollte das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) den Katalog des Pflichtfachstoffs gem. § 16 NJAVO unter Einbeziehung von Prüfer*innen, Praktiker*innen und Hochschullehrer*innen kritisch analysieren und sinnvoll überarbeiten.
Die Prüfungsleistungen der ersten und zweiten juristischen Prüfung haben eine unglaublich hohe Relevanz für das weitere (Berufs-)Leben. Allein aus diesem Grund sollte es der Anspruch des LJPA sein, eine möglichst objektive und möglichst vergleichbare Bewertung der Prüfungsleistungen zu gewährleisten. Diesbezüglich lassen sich kurzfristig vor allem zwei wissenschaftlich belegte Maßnahmen ergreifen. Zur Steigerung der Objektivität sollten verdeckte Zweitkorrekturen ohne Kenntnis der Erstkorrektur vorgenommen werden. Das vermeidet bloße „Zustimmungsgutachten“, in denen der Zweitkorrektor der Bewertung des Erstkorrektors bloß zustimmt, ohne eigene Ausführungen zur Prüfungsleistung zu machen. Diese Vorgehensweise schafft zumindest Anreize für die Korrektor*innen, nicht nur auf eigene Ausführungen zu verzichten, sondern sich erst gar nicht mit der Prüfungsleistung aufeinanderzusetzen (Griebel/Schimmel, Die Zweitkorrektur im Staatsexamen – findet die eigentlich statt?, abrufbar online unter: https://jurios.de/2023/05/31/die-zweitkorrektur-im-staatsexamen-findet-die-eigentlich-statt/).
Gleiches gilt für die Kenntnis der Vornoten in der mündlichen Prüfung, welche eine Vornotenorientierung der Prüfer*innen begünstigen und damit eine unabhängige Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung beeinträchtigen (Neubert, So könnte man die juristische Ausbildung einfach verbessern, abrufbar online unter: https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/reform-jura-studium-jurastudium-ausbildung-examen-staatsexamen-jurafuchs). Daneben kann zumindest die Vergleichbarkeit von mündlichen Prüfungsleistungen spürbar erhöht werden, indem zumindest eine FLINTA*-Person Mitglied der Prüfungskommission ist (Vgl. Towfigh/Traxler/Glöckner, Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen, ZDRW 2018, S. 115 ff.). Zudem sind FLINTA*-Personen als Prüfer*innen immer noch erheblich unterrepräsentiert (Vgl. Sieburg, Warum Frauen in Prüfungskommissionen fühlen, abrufbar online unter: https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/muendliche-pruefung-staatsexamen-warum-frauen-in-pruefungskommissionen-fehlen.).
Zur Reformbedürftigkeit des juristischen Vorbereitungsdienstes und der zweiten juristischen Prüfung:
Der Staat besitzt für den juristischen Vorbereitungsdienst ein Ausbildungsmonopol und ist den Referendar*innen gegenüber damit in besonderer Weise verantwortlich. Trotzdem bestehen besonders in diesem Abschnitt der juristischen Ausbildung erhebliche Probleme im Hinblick auf die Stressbelastung, die finanzielle Situation und die Möglichkeiten sich neben der hohen Arbeitsbelastung eigenständig auf das Examen vorzubereiten.
Besonders die angestrebte Zentralisierung der Examensklausuren an zwei oder drei Standorten im Zuge der Einführung des E-Examens ist in hohem Maße unsolidarisch und ungerecht gegenüber finanziell schwächer situierten Referendar*innen. Sie sorgt abseits der finanziellen Komponente zudem für ein erheblich höheres Stressniveau in der Vorbereitung auf und insbesondere während Anfertigung der Aufsichtsarbeiten. Zudem bringen zentrale Prüfungsstandorte erhebliche Herausforderungen für die Unterbringung der Referendar*innen mit sich, das betrifft beispielsweise in Hannover die Zeiträume großer Messen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch mit den vier Examensdurchgängen im Jahr kollidieren werden. Im Kern setzt das Land mit diesem Vorhaben finanzielle Interessen durch die Zentralisierung der Standorte zulasten der Referendar*innen durch, was wir strikt ablehnen. Daran ändert auch eine Ersatzfähigkeit der anfallenden Kosten im Rahmen der Reisekostenrichtlinie nur wenig, da wesentliche Stressfaktoren erhalten bleiben und die Referendar*innen das Geld zunächst auslegen müssen. Zur Reduzierung der benötigten finanziellen Ressourcen müssen perspektivisch bundesweite oder zumindest länderübergreifende Lösungen im Rahmen einer entsprechenden Zusammenarbeit geschaffen werden, um mehr Prüfungsstandorte ohne eine Überforderung des Haushalts des Justizministeriums durch die E-Examina ermöglichen zu können.
Die Unterhaltsbeihilfe in Niedersachsen liegt aktuell bei 1.531,73 € brutto. Für Unverheiratete ohne Kinder bleiben damit ca. 1.300 € netto übrig. Damit liegen Referendar*innen ohne Nebenjob fast 150 € unter der Armutsgrenze und sind damit armutsgefährdet (vgl. zur Grenze https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_039_63.html). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Zuverdienstmöglichkeiten durch Nebenbeschäftigungen auf einen Wochenarbeitstag eingeschränkt sind, sondern dass die Referendar*innen auch bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium von 5-6 Jahren hinter sich haben, was ebenfalls eine finanziell prekäre Situation mit sich bringen kann. Wer nicht aus privilegierten Verhältnissen stammt, muss damit 7-8 Jahre prekäre finanzielle Situationen meistern, bevor er*sie fertig ausgebildete Volljurist*in ist. Diese Lage ist unannehmbar und benachteiligt Menschen aus prekären Verhältnissen ganz erheblich. Das Land muss besser zahlen oder zumindest auf Einschränkungen der Nebenbeschäftigung verhindern, um allen Referendar*innen eine angemessene finanzielle Situation zu ermöglichen. Das gilt ganz besonders bei dem erhöhten finanziellen Bedarf im Referendariat, das viele Neuanschaffungen und Ausgaben erforderlich macht (Kommentare, formale Kleidung, kommerzielle Zusatzangebote für die Ausbildung, etc.). Eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe (netto) auf die Summe von Bafög-Höchstsatz und Minijobgrenze (aktuell ca. 1.600 €) erscheint dementsprechend nur angemessen und verhindert zudem auch, dass Referendar*innen im Vergleich zum Studium finanziell in noch prekärere finanzielle Verhältnisse abrutschen.
Das Zulassungs- und Auswahlverfahren zum juristischen Vorbereitungsdienst muss dringend überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf eine sog. „Landeskinderklausel“. Nachdem Nordrhein-Westphalen seine Ausbildungskapazitäten 2024 zusammengestrichen hatte, schnellten die Notenschwellen für die Zulassung im mit Pendeloptionen gut erreichbaren OLG-Bezirk Celle erheblich in die Höhe (Vgl. https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/karriere_ausbildung/referendariat/bewerbungsve-rfahren/bewerbungsverfahren-132821.html.). Der Notensprung betrug in 6 Monaten fast 1,5 Notenpunkte und die Zulassung erforderte damit im Dezember 2025 sogar ein zweistelliges Ergebnis in der ersten juristischen Prüfung, das kaum noch 25% der Prüflinge erreichen. Als Bezugspunkt: Die juristische Promotion ist üblicherweise ab einem Ergebnis von 9 Punkten in einer der beiden Prüfungen möglich. Man sollte die Verteilungspraxis derart umgestalten, dass eine Art „Standortvorteil“ bzw. „Landeskinderklausel“ für die niedersächsischen Studierenden implementiert wird, z. B. in der Form wie in Hamburg, dass bei Ablegung der ersten juristischen Prüfung in Niedersachsen ein Notenpunkt zur Gesamtnote addiert wird. Es kann nicht unser Anspruch sein, dass „schwächere“ Studierende – und das kann bei unvorhergesehenen Kürzungen in anderen Ländern durchaus auch alle einstelligen Ergebnisse betreffen – gezwungenermaßen ihren Lebensmittelpunkt verlassen müssen, weil aus anderen Bundesländern Bewerber*innen ins Land strömen. Die Wahl des Studienortes sollte insofern auch eine Art „Bestandsschutz“ vermitteln, sodass Studierende auch bereits langfristig ihren Lebensmittelpunkt planen können.
Es gibt keinen wirklichen Grund dafür, dass die Ausbildungsstation bei den Rechtsanwält*innen mit 9 Monaten erheblich länger ist, als andere Stationen. In der Praxis ist ohnehin das sog. „Tauchen“ üblich, d. h. die Referendar*innen vereinbaren mit ihren Ausbilder*innen, dass sie 3-5 Monate vor dem Examen nicht mehr in die Kanzlei kommen, um sich gezielt auf die Aufsichtsarbeiten vorbereiten zu können. Diese Praxis wird vom LJPA – zum Glück! – auch lebensnahe anerkannt und nicht unterbunden. Wenn diese gelebte Praxis aber ohnehin weitestgehend besteht, wäre es sehr viel sinnvoller, den Referendar*innen von Anfang an eine gezielte Examensvorbereitung in den drei Monaten vor den Aufsichtsarbeiten zu ermöglichen und dort gezielt ergänzende Angebote zur Vorbereitung anzubieten. Die Rechtsanwält*innenstation hätte entsprechend nur noch eine sechsmonatige Dauer, was immer noch einen Monat länger wäre, als die zweitlängste Station mit fünfmonatiger Ausbildung bei Gericht (Bayern strebt diesbezüglich ebenfalls eine Flexibilisierung an, s. https://www.lto.de/karriere/jura-referendariat/stories/detail/referendariat-examensvorbereitung-tauchen-bayern). Entsprechend sollte Niedersachsen darauf hinwirken, dass § 5 Abs. 4 DRiG entsprechend angepasst wird, um § 7 Abs. 1 NJAG ändern zu können.
Die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten nach der jeweiligen Station könnte eine erhebliche Entlastung für die Referendar*innen mit sich bringen, indem acht Klausuren auf 1,5 Jahre verteilt würden. Diese Maßnahme sollte als mögliche Alternative zumindest kritisch geprüft werden, um eine tatsächliche Entlastung herbeizuführen und das hohe Stressniveau des juristischen Vorbereitungsdienstes wenigstens etwas zu senken.
Die verpflichtende Anfertigung von verdeckten Zweitkorrekturen ohne Kenntnis der Erstkorrektur, die Besetzung von Prüfungskommissionen in der mündlichen Prüfung mit mindestens einer FLINTA*-Person und die Nichtkenntnis der Vornoten aus dem Vorbereitungsdienst und den Aufsichtsarbeiten ist für die zweite juristische Prüfung aus denselben Gründen notwendig, wie für die erste juristische Prüfung um eine möglichst vergleichbare Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen sicherzustellen.
Zur Einsetzung einer Kommission zur Reform der juristischen Ausbildung:
Niedersachsen kann mit dem Einsetzen einer landesweiten Kommission zur Reform der juristischen Ausbildung eine Vorreiterrolle einnehmen. Die juristische Ausbildung ist Landessache und insofern können hier viele notwendige Reformen vorgenommen werden. Das Problem besteht allerdings in gleicher, ähnlicher oder sogar noch stärkerer Form auch in anderen Bundesländern. Insofern könnte eine bundesweite Kommission gemeinsame und ggf. auch länderübergreifende Lösungen erarbeiten, z. B. falls ein Land – wie von Nordrhein-Westphalen behauptet – viele Referendar*innen ausbildet, die nach der zweiten juristischen Prüfung in andere Bundesländer „abwandern“. Zudem kann eine solche Kommission den grundlegenden Reformbedarf der juristischen Ausbildung wesentlich besser adressieren. Dahingehend gilt es die Ergebnisse des 75. Deutschen Juristentages und der 97. Justizminister*innenkonferenz abzuwarten, die sich ebenfalls mit der Reform der juristischen Ausbildung befassen. Falls eine bundesweite Kommission nicht wahrscheinlich erscheint, sollte vom Justizministerium zumindest eine landesweite Reformkommission eingesetzt werden.