| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Karsten Gajetzky (KV Nienburg) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.04.2026, 21:00 |
wA11: Freistehende Klein-PV-Anlagen im Außenbereich erlauben
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
Wir Grüne fordern eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), um
kleine freistehende PV-Anlagen im Außenbereich vergleichbar zu den im
Innenbereich geltenden Regelungen zu ermöglichen.
Konkret fordern wir eine Anpassung von § 60 NBauO.
In Ziffer 2.3 des Anhangs zu § 60 sind freistehende Solarenergieanlagen mit
nicht mehr als 3 m Höhe und mit nicht mehr als 9 m Gesamtlänge als
verfahrensfreie Baumaßnahmen definiert - "außer im Außenbereich".
Der Zusatz "außer im Außenbereich" soll ersatzlos gestrichen werden.
Falls wichtige Gründe gegen die Streichung dieses Passus' sprechen, fordern wir
eine entsprechende Ergänzung des Anhangs zu § 60 NBauO, um kleine freistehende
PV-Anlagen im Außenbereich zu ermöglichen.
Begründung
Wer in Niedersachsen im Außenbereich eine kleine Windkraftanlage bis 15 Meter Höhe errichten will, braucht seit dem 1. Januar 2022 keine Genehmigung mehr (siehe Anhang zu § 60 NbauO, Ziffer 2.5).
Für kleine freistehende PV-Anlagen fehlt eine vergleichbare Regelung.
Es ist eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) erforderlich, um kleine PV-Anlagen im Außenbereich ähnlich wie kleine Windkraftanlagen unbürokratisch zu ermöglichen.
Konkret müssen die sogenannten verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60, die im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind, angepasst werden.
Bisher ist im Außenbereich selbst für kleinste PV-Anlagen eine Genehmigung erforderlich (mit Ausnahme von herkömmlichen Dachanlagen sowie vertikalen Fassaden- und Zaunanlagen). Die Erteilung einer Genehmigung setzt in der Regel eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans voraus.
Da die Kosten dafür im Allgemeinen dem Antragsteller/der Antragstellerin in Rechnung gestellt werden, ist das aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar.
Daher die Forderung, kleine freistehende PV-Anlagen im Außenbereich ähnlich wie kleine Windkraftanlagen zu behandeln. Was im Falle der PV-Anlagen als "klein" zu bezeichnen ist, muss definiert werden.
So wie bei kleinen Windkraftanlagen die maximale Höhe definiert wurde, können die kleinen PV-Anlagen ebenso durch Höhe und Abmessungen abgegrenzt werden.
Als Muster kann die aktuell geltende Regelung für den Innenbereich dienen. Gemäß NBauO sind freistehende PV-Anlagen mit bis 3 m Höhe und 9 m Länge verfahrensfrei. Wenn man diese Regelung für den Außenbereich übernimmt, reicht die ersatzlose Streichung der Einschränkung "außer im Außenbereich" aus, um freistehende Klein-PV-Anlagen im Außenbereich zu ermöglichen.
Falls wichtige Gründe gegen die Streichung dieses Passus' sprechen, kann alternativ eine entsprechende Ergänzung des Anhangs zu § 60 NbauO vorgenommen werden, um kleine freistehende PV-Anlagen im Außenbereich zu ermöglichen.
Warum bzw. für wen ist das überhaupt wichtig?
Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen finden wir zwar viele große bebaute Grundstücke im Außenbereich, oftmals aber nicht ausreichend große Dachflächen zur Errichtung von bedarfsdeckenden PV-Anlagen.
Die Dächer können zum Beispiel durch erhaltenswerte Bäume verschattet sein, was den Ertrag einer PV-Anlage erheblich mindert und sich somit negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt. Oder die Dächer sind aus anderen Gründen nicht geeignet, zum Beispiel wegen der Ausrichtung, aus Gründen der Statik oder aus Gründen des Denkmalschutzes. Oder die zur Verfügung stehenden Dachflächen sind schlichtweg zu klein, um den individuellen Strombedarf decken zu können, insbesondere beim Betrieb von Wärmepumpe(n) und E-Auto(s).
Hier wäre es sehr hilfreich, wenn die Klein-PV-Anlage ohne bürokratische Hürden und ohne zusätzliche Kosten einfach als freistehenden Anlage für den Garten oder die Wiese nebenan konzipiert und gebaut werden könnte.
Warum keine Kleinwindkraftanlage?
Eine Kleinwindkraftanlage (bis 15 Meter Höhe) wäre theoretisch eine Alternative, jedoch sind die erforderlichen Investitionskosten für solch eine Anlage um ein Vielfaches höher als die Kosten, die für eine vergleichbare Klein-PV-Anlage aufgebracht werden müssen. Für eine Kleinwindkraftanlage kann aktuell durchschnittlich mit 6.000 Euro pro Kilowatt Leistung gerechnet werden (laut Kleinwind-Marktreport). Für eine vergleichbar dimensionierte PV-Anlage betragen die Kosten weniger als ein Drittel, und hier ist ein ausreichend großer Stromspeicher schon inklusive!
Kleinwindkraftanlagen sind zwar genehmigungsfrei und somit ohne großen Bürokratieaufwand zu errichten, sie sind auf Grund der immensen Kosten aber leider nur etwas für Idealist:innen oder Personen mit zu großem Geldbeutel. Für alle anderen scheidet diese Möglichkeit aus, für sie brauchen wir die genehmigungsfreie freistehende Klein-PV-Anlage!
Warum jetzt?
Im Rahmen der aktuellen Zuhörkampagne “Über Morgen reden” ist der Wunsch nach unbürokratisch realisierbaren, freistehenden Klein-PV-Anlagen im Außenbereich mehrfach geäußert worden. Wenn wir diese Kampagne und die geäußerten Ideen und Begehren ernst nehmen, dann sollten wir diese Anliegen möglichst zeitnah aufnehmen und den ein oder anderen Vorschlag nach Möglichkeit schon vor der Kommunalwahl im September umsetzen, in dem wir diesen Antrag auf der LDK beschließen.
Unterstützer*innen
- Corinna Herz (KV Nienburg)
- Hermann Hubert (KV Nienburg)
- Gerhard Voss (KV Osterholz)
- Alexander von Fintel (KV Wilhelmshaven)
- Dörte Steenken-Krüger (KV Nienburg)
- Peter Meiwald (KV Ammerland)
- Michaela Mahler (KV Harburg-Land)
- Julia Goslar (KV Nienburg)
- Katja Keul (KV Nienburg)
- Bettina Köper (KV Nienburg)
- Karin Heinemann (KV Nienburg)
- Torsten Landshöft (KV Verden)
- Michael Dombrowski (KV Schaumburg)
- Sandra Kolbe (KV Nienburg)
- Dara Ali Bako (KV Oldenburg-Stadt)
- Martin Fricke (KV Schaumburg)
- Jürgen Kolbe (KV Nienburg)
- Fynn Krickhahn (KV Schaumburg)
- Markus Busse (KV Schaumburg)
- Andree Holstein (KV Schaumburg)
- Blanche Vankann (KV Schaumburg)
- Björn Gramling (KV Schaumburg)
- Anna Hanses (OV Emsland-Mitte)
- Sabrina Neugebauer (KV Leer/Ostfriesland)
- Stefan Mades (KV Schaumburg)