| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 31.03.2026, 12:56 |
wA6: Rassismus in staatlichen Institutionen wirksam begegnen: Rechtsschutz stärken, Beschwerdestellen etablieren, Verwaltungskultur fortentwickeln
Antragstext
Eine Gesellschaft, die historisch und gegenwärtig durch Rassifizierung
strukturiert ist, kann keine Institutionen hervorbringen, die automatisch frei
von rassistischen Wirkungen sind. Rassistische Diskriminierung wirkt demnach als
strukturelles und institutionelles Problem in staatlichen Institutionen,
darunter auch Schule, Polizei oder Gesundheitswesen, Verwaltungspraktiken und
Behörden. Institutionen müssen als Teil dieser Gesellschaft deshalb aktiv
verändert werden, denn sie entwickeln sich nicht von selbst. Sie verändern sich
durch politischen Willen und gesellschaftlichen Druck.
Als GRÜNE Niedersachsen stehen wir für eine Verwaltung, die Vielfalt schützt,
gleiche Rechte garantiert und diskriminierungssensibel handelt. Wir wollen
staatliche Institutionen so weiterentwickeln, dass sie allen Menschen gerecht
werden. In der Landesregierung haben wir unter anderem einen Landesaktionsplan
gegen Rassismus auf den Weg gebracht, um dem Ziel einer Gesellschaft ohne
Rassismus näherzukommen. Gleichzeitig bemerken wir im Bund den Rollback: Anstatt
dafür zu arbeiten, dass unsere Gesellschaft besser zusammenwächst, werden
überall Mittel gekürzt oder gestrichen. Rassistische Aussagen des Bundeskanzlers
und anderer ranghoher Politiker*innen, die unser Land repräsentieren sollen,
beschämen uns. Wir appellieren eindringlich an Union und SPD, von ihrem
destruktiven Kurs abzukehren.
Niedersachen braucht klare rechtliche Rahmensetzungen wie den Landesaktionsplan
gegen Rassismus, unabhängige Unterstützungs- und Beschwerdemöglichkeiten sowie
strukturelle Veränderungen in Behörden, um diesem Vertrauen gerecht zu werden
und rassismuskritische Perspektiven institutionell zu stärken.
Häufig ist eine engagierte Zivilgesellschaft das dringend benötigte Korrektiv
für staatliches Versagen. Der Tod von Lorenz nach einem Polizeieinsatz in
Oldenburg hat viele Menschen tief erschüttert. Für zahlreiche Betroffene
rassistischer Diskriminierung steht er exemplarisch für die Angst, staatlichem
Handeln schutzlos ausgeliefert zu sein.
Eine demokratische Gesellschaft darf sich nicht damit zufriedengeben,
vermeintliche Einzelfälle zu bedauern. Sie muss Strukturen hinterfragen,
Verantwortung übernehmen und Konsequenzen ziehen. Antirassistische Reformen von
Polizei und Verwaltung sind Ausdruck demokratischer Selbstkorrektur, kein
Misstrauensvotum gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Aufarbeitung
bedeutet juristische Klärung und politisches Lernen.
1. Diskriminierungsschutz umfassend gewährleisten
Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Ausweitung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein, damit es auch im Verhältnis zwischen
staatlichen Institutionen und Bürger*innen vollumfänglich gilt. Der Schutz vor
Diskriminierung darf nicht an der Tür zur Behörde enden.
Bis zu einer bundesrechtlichen Reform unterstützen wir landesrechtliche
Initiativen, die bestehende Schutzlücken schließen und effektiven Rechtsschutz
gegen diskriminierendes Verwaltungshandeln ermöglichen. Dazu erarbeiten wir
gemeinsam mit unserer Koalitionspartnerin in Niedersachsen ein
Landesantidiskriminierungsgesetz und lösen unser Versprechen ein, das wir im
Koalitionsvertrag gegeben haben.
2. Unabhängige Beschwerdestrukturen schaffen
Wir wollen langfristig unabhängige Beschwerde- und Beratungsstellen außerhalb
behördlicher Hierarchien etablieren. Betroffene müssen sich niedrigschwellig,
vertraulich und ohne Angst vor Nachteilen an externe Stellen wenden können.
Diese Stellen sollen:
Beschwerden aufnehmen und begleiten,
strukturelle Problemlagen identifizieren,
Empfehlungen zur Organisationsentwicklung geben,
regelmäßig öffentlich berichten.
3. Rassismuskritische Personal- und Organisationsentwicklung verankern
Rassismuskritik ist Kern professionellen Verwaltungshandelns. Das zeigt sich im
Landesaktionsplan gegen Rassismus. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass:
- rassismuskritische Fortbildungen verbindlicher Bestandteil der
Personalentwicklung werden,
- Führungskräfte systematisch für Diskriminierungsrisiken sensibilisiert
werden,
- Reflexionsräume für Verwaltungspraxis dauerhaft etabliert werden,
- Diversitätskompetenz als Qualifikationsmerkmal gestärkt wird.
- Organisationsentwicklung muss strukturell ansetzen.
4. Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns stärken
Nachvollziehbare Entscheidungen sind ein zentraler Schutz vor Diskriminierung.
Transparenz stärkt Vertrauen und ermöglicht Lernen. Wir wollen transparente
Verfahrensstandards, nachvollziehbare Dokumentationspflichten, regelmäßige
Berichte über Diskriminierungsbeschwerden und ergriffene Maßnahmen, Evaluationen
zur diskriminierungssensiblen Verwaltungspraxis und die frühzeitige Begleitung
und Evaluation KI-unterstützter Verfahren auf diskriminierende Algorithmen.
5. Beschäftigte schützen und empowern
Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind von rassistischer Diskriminierung
betroffen. Wir setzen uns dafür ein, dass:
- klare interne Ansprechstellen eingerichtet werden,
- Schutzmechanismen gegen Repressalien greifen,
- Betroffene Unterstützung und Beratung erhalten,
- diskriminierende Strukturen konsequent aufgearbeitet werden.
- Eine diskriminierungskritische Verwaltung beginnt bei guten
Arbeitsbedingungen.
6. Vielfalt im öffentlichen Dienst aktiv fördern
Eine Verwaltung, die die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt, ist gerechter
und leistungsfähiger. Das Teilhabe und Partizipationsgesetz das wir auf den Weg
bringen werden sieht vor, die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltungen zu
fördern. Wir unterstützen daher:
- die aktive Ansprache und Gewinnung von Menschen mit Rassismuserfahrungen
für den öffentlichen Dienst,
- diversitätssensible Auswahlverfahren,
- gezielte Förderprogramme auf allen Hierarchieebenen,
- Strategien gegen strukturelle Zugangsbarrieren
Begründung
Institutionelle Diskriminierung gefährdet die gleichberechtigte Teilhabe einzelner Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben, untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ zeigt auf Basis empirischer Untersuchungen, dass bestehende Strukturen und Abläufe in Behörden rassismuskritische Grenzen offenbaren und Handlungslücken im Rechtsschutz bestehen. Zugleich identifiziert die Studie konkrete Ansatzpunkte, um Verwaltungspraxis, Personalentwicklungsprozesse und Beschwerdemöglichkeiten rassismuskritisch weiterzuentwickeln und Rechtslücken zu schließen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass das Land Niedersachsen diskriminierungsfreie Verwaltungspraxis, rechtsverbindliche Schutzmechanismen und institutionelles Empowerment von Betroffenen rassistischer Diskriminierung gewährleistet.