| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
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| Tagesordnungspunkt: | 5. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit und Pflege (dort beschlossen am: 24.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.03.2026, 14:08 |
wA4: Selbstbestimmt über das Lebensende hinaus – Für ein modernes und ökologisches Bestattungsgesetz in Niedersachsen
Antragstext
Wir setzen uns für eine umfassende Novellierung des Niedersächsischen
Bestattungsgesetzes (BestattG) ein. Ziel ist es, den starren Friedhofszwang zu
lockern, alternative Bestattungsformen rechtlich abzusichern und das
Selbstbestimmungsrecht der Bürger*innen sowie ökologische Nachhaltigkeit ins
Zentrum der Gesetzgebung zu rücken. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
muss auch die Entscheidung beinhalten, wie und wo man die letzte Ruhe findet.
Zentrale Forderungen:
Lockerung des Friedhofszwangs: es sollte ermöglicht werden, die Asche von
Verstorbenen auf privaten Grundstücken beizusetzen oder an dafür
ausgewiesenen Naturorten zu verstreuen, sofern eine entsprechende
schriftliche Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt und
kommunale Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Zulassung neuer, ökologischer Bestattungsverfahren: Verfahren wie die
„Reerdigung“ (die Transformation des Körpers zu fruchtbarer Erde innerhalb
weniger Wochen) sollen als klimaschonende Alternative zur klassischen Erd-
und Feuerbestattung legalisiert werden. Auch die Beisetzung von biologisch
abbaubaren Urnen in fließenden Gewässern (Flussbestattung) soll ermöglicht
werden, um dem Wunsch nach naturnahen Abschiedsformen gerecht zu werden.
Konsequente interkulturelle und weltanschauliche Öffnung: Niedersachsen
ist ein Land der Vielfalt – das muss sich auch in unserer
Bestattungskultur widerspiegeln. Muslimische und andere religiöse Riten
sollen diskriminierungsfrei ermöglicht und bürokratische Hürden abgebaut
werden, damit Abschiednahme und Beisetzung unabhängig von Herkunft oder
Glauben in Würde stattfinden können.
Begründung
Das aktuelle Bestattungsrecht in Niedersachsen stammt in seinen Grundzügen aus einer Zeit, die der heutigen Pluralität und den ökologischen Anforderungen unserer Gesellschaft nicht mehr entspricht. Während wir Lebenden maximale Freiheit und Selbstbestimmung zugestehen, werden dieser bei der Bestattung Grenzen aufgezeigt. Der Friedhofszwang ist ein tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der in einer säkularen und individuellen Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß ist. Eine moderne Bestattungskultur erkennt zudem an, dass Niedersachsen ein Einwanderungsland ist.
Andere Bundesländer zeigen bereits, dass eine Liberalisierung möglich ist, ohne die Pietät zu gefährden, so erlaubt z.B. Bremen seit Jahren unter bestimmten Voraussetzungen das Verstreuen von Asche auf privaten Grundstücken. Niedersachsen muss hier den Anschluss finden und von den positiven Erfahrungen der Nachbarn lernen.