| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Osnabrück-Land (dort beschlossen am: 21.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.04.2026, 23:12 |
wA9: Verbindliche Flächenziele in Niedersachsen verankern - Raumordnung stärken, Entwicklung sichern
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen setzen sich im Rahmen Ihrer
Regierungsbeteiligung für eine verbindliche Definition von Instrumenten zur
Minimierung des Flächenverbrauchs in Niedersachen ein. Die in Niedersachsen
politisch vereinbarte maximale Neuversiegelung von 3 Hektar pro Tag bis 2030
soll als Ziel der Raumordnung im Landesraumordnungsprogramm (LROP)
festgeschrieben werden.
Gleichzeitig soll die Bundestagsfraktion aufgefordert werden, sich für die
baurechtliche Neudefinition des Begriffes „Versiegelung“ einzusetzen, mit dem
Ziel, grundsätzlich auch differenzierte Versiegelungsgrade auf die
Grundflächenzahl in Bebauungsplänen anwenden zu können.
Begründung
Eine maximale Neuversiegelung von 3 Hektar pro Tag bis 2030 ist nur zu erreichen, wenn dies als verbindliches Ziel der Raumordnung verankert wird. Politisch beschlossenes, bundesweites Ziel ist die Netto-Null-Versiegelung bis 2050.
Im Rahmen der aktuellen Novellierung des LROP sollte auch ein Handlungskonzept für die Landkreise in Niedersachsen entwickelt werden, mit dem die Übertragung der landesweiten Flächenziele auf jede einzelne Kommune möglich ist.
Ein weiteres Ziel ist demgegenüber seit vielen Jahren die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, was in der notwendigen Größenordnung keinesfalls im Bestand realisierbar ist. Es braucht also auch zukünftig den Bedarf an neuen Flächen. Die entscheidenden Fragen drehen sich somit um die bauliche Qualität, nicht nur in die Höhe, sondern auch, was den Abschluss nach oben angeht (z.B. Dachflächen und Durchlässigkeit).
Der Landkreis Osnabrück hat 2024 im Rahmen der Neuaufstellung des RROP einen konkreten Vorschlag gemacht, der den landkreiseigenen Kommunen jährliche Flächengrößen verbindlich zuweist. Der Protest war massiv, ein notwendiger politischer Beschluss erfolgte für diesen Punkt folgerichtig nicht, weil Flächenziele bezüglich des Verbrauchs von Freiräumen im LROP nicht als Ziel der Raumordnung definiert sind. Im Umkehrschluss macht dies eine Änderung des LROP notwendig.
Aus dem Werkzeugkasten der „Schwammstadt“-Strategie lassen sich viele Bausteine bereits bei der Planung von Baugebieten (Siedlung und Gewerbe) verbindlich in der Bauleitplanung festschreiben: Dachbegrünung, Retentionsdächer, offene Wasserhaltung. Es ergeben sich Gebäude-„Fußabdrücke“, die man als Teilversicherung bewerten könnte. So würde man den Kommunen eigene Instrumente an die Hand geben, ihre Entwicklung flächenschonend zu steuern. Ein anderer Weg innerhalb klarer Rahmenbedingungen ist die Verbindlichkeit über städtebauliche Verträge. Wenn der Gesetzgeber den Rahmen konkret, aber dynamisch absteckt, könnten Wohnraumentwicklung und nachhaltiges Flächenmanagement unter einen Hut gebracht werden.