| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Wasserwende Niedersachsen |
| Antragsteller*in: | LAG Landwirtschaft, Forst und Ländliche Räume (dort beschlossen am: 10.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 12.04.2026, 12:02 |
Ww2: Dürrefonds für Landwirtschaft und Umwelt
Antragstext
Der prognostizierten Zunahme des Bewässerungsbedarfs in der Landwirtschaft – von
etwa 250 (2020) auf 600 (2050) Millionen Kubikmeter pro Jahr – muss mit
weitreichenderen Maßnahmen entgegengetreten werden, als sie bisher umgesetzt
oder geplant werden.
Um Wälder und wasserabhängige Ökosysteme zu schützen, muss in Dürresommern eine
behördliche Einschränkung der Feldberegnung gegenüber den wasserrechtlichen
Erlaubnissen ermöglicht werden, die aktuell nur im 10-Jahresmittel eingehalten
werden müssen.
Um landwirtschaftliche Betriebe dafür angemessen zu entschädigen, soll ein
Dürrefonds eingerichtet werden. Um den Entschädigungsbedarf zu begrenzen, müssen
behördliche Einschränkungen der Feldberegnung nach Anbaufrüchten differenziert
werden.
Die Mittel für einen Dürrefonds sollen zumindest anteilig über eine Anhebung der
Wasserentnahmegebühr für Grundwasserentnahmen zur Feldberegnung (aktuell 1,6
Cent je Kubikmeter; zum Vergleich: Wassserwerke zahlen 17 Cent) erbracht werden.
Die grüne Landtagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, die
Details dazu in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Verbänden und der
Parteiöffentlichkeit auszuarbeiten. Darüberhinaus ist eine länderübergreifende
Abstimmung im Bundesrat zu suchen.
Begründung
Landwirtschaft braucht Wasser und die Natur braucht Wasser. Knapp wird es für beide im Sommer, und in Zukunft noch mehr, als jetzt. Denn wir erwarten eine Zunahme von Winterregen und eine Abnahme der mittleren Niederschläge im Sommer.
Die Zunahme des mittleren Beregnungsbedarfes, wie sie unter der Vorgängerregierung (2022) im Wasserversorgungskonzept dargestellt wurde, übersteigt die Belastbarkeit der Natur. Erst recht in Dürresommern, wo die tatsächlichen Entnahmen ein Mehrfaches betragen. Die Möglichkeiten wassersparender Bewässerungstechniken sind sehr begrenzt, flächenhaft nicht finanzierbar, und teils mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden, z.B. mit erheblichen Mengen Kunststoffschläuchen oder Folien. Solche Techniken sind nur für kleinflächige Sonderkulturen (z.B. Gemüse) eine Option.
Das gleiche gilt für den Bau von Speicherbecken, die das Wasser vom Winter in den Sommer hinüberretten sollen und deshalb eine Abdichtung nach unten und ggf. (je nach Tiefe) einen Verdunstungsschutz benötigen.
Die gegenwärtige Wasserentnahmegebühr für die Feldberegnung beläuft sich je Hektar, mit Bezug auf eine wasserrechtlichen Erlaubnis von üblicherweise 80 mm = 800 Kubikmeter, auf 12,80 €. Das ist kein Entscheidungskriterium für eine Einschränkung der Feldberegnung. Vielmehr wird die Feldberegnung in Trockenzeiten momentan im Wesentlichen durch den Aufwand für das Umsetzen der Maschinen begrenzt.
Eine Anhebung der Wasserentnahmegebühr könnte das ändern. Dabei ist die Belastbarkeit der Betriebe zu berücksichtigen, was auch eine länderübergreifende Abstimmung erfordert. Durch die Gebührenerhöhung würde im Wesentlichen die Beregnung der Kulturen vermindert werden, für die eine Feldberegnung nur einen geringen wirtschaftlichen Vorteil bringt.
Dass für die Feldberegnung aktuell weniger als ein Zehntel des Betrags abzuführen ist, den die Wasserwerke zahlen, wirderspricht dem Gerechtigkeitsempfinden. Zumal Wasser für die Feldberegnung in den auch für wasserabhängige Ökosysteme besonders kritischen Sommermonaten entnommen wird.
Wenn in Dürresommern die Feldberegnung (über ein nur begrenzt wirksames Verbot der Beregnung am Tage) behördlich eingeschränkt wird, müssen Mittel für die Entschädigung betroffener Betriebe bereitstehen. Hierzu dient die vorgeschlagene Einrichtung eines Dürrefonds, der nur in Trockenjahren beansprucht wird.