| Wasserwende: | Dürrefonds für Landwirtschaft und Umwelt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 20.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 20.04.2026, 13:21 |
Ä1 zu Ww2: Dürrefonds für Landwirtschaft und Umwelt
Antragstext
Von Zeile 5 bis 19:
Um Wälder und wasserabhängige Ökosysteme zu schützen, muss in Dürresommern eine behördliche Einschränkung der Feldberegnung gegenüber den wasserrechtlichen Erlaubnissen ermöglicht werden, die aktuell nur im 10-Jahresmittel eingehalten werden müssen.ist es gut, wenn in Dürresommern eine behördliche Einschränkung der Feldberegnung gegenüber den wasserrechtlichen Erlaubnissen von den unteren Wasserschutzbehörden genutzt wird.
Um landwirtschaftliche Betriebe dafür angemessen zu entschädigen, soll ein Dürrefonds eingerichtet werden. Um den Entschädigungsbedarf zu begrenzen, müssen behördliche Einschränkungen der Feldberegnung nach Anbaufrüchten differenziert werden.
Wir begrüßen das Konzept des nds. Landwirtschaftsministeriums, das vorsieht, dass Betriebe bezuschusst werden können, wenn sie eine Mehrgefahrenversicherung, z.B. für Dürre, abschließen, um sich gegen Ernteausfälle abzusichern. Das Konzept, bei der Bezuschussung zur Mehrgefahrenversicherung insbesondere diejenigen Betriebe zu fördern, die sich auch durch die Bewirtschaftungsweise resilienter aufstellen, ist bundesweit der innovativste Politikansatz.
Die Mittel für einen Dürrefonds sollen zumindest anteilig über eine Anhebung der Wasserentnahmegebühr für Grundwasserentnahmen zur Feldberegnung (aktuell 1,6 Cent je Kubikmeter; zum Vergleich: Wassserwerke zahlen 17 Cent) erbracht werden.
Die grüne Landtagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, die Details dazu in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Verbänden und der Parteiöffentlichkeit auszuarbeiten. Darüberhinaus ist eine länderübergreifende Abstimmung im Bundesrat zu suchen.