| weiterer Antrag: | Jugendschutz im Internet |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.04.2026, 09:14 |
Ä2 zu wA16: Jugendschutz im Internet
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Nach Zeile 35 einfügen:
Wir wollen eine Altersgrenze von 14 Jahren für alle Social-Media-Plattformen. Für Jugendliche bis 16 Jahre sollen nur Plattformen, die dem Jugendschutz nach Digital Service Act entsprechen, zugänglich sein. Plattformen, die gegen den Jugendschutz im Rahmen des DSA verstoßen, sollen für Jugendliche gesperrt und sanktioniert werden. Parallel dazu wollen wir die Entwicklung kindgerechter digitaler Angebote für Kinder unter 14 Jahren voranbringen – unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.