Zur tatsächlichen Absicherung des Biotopverbundes braucht es die kommunale Umsetzung durch dauerhafte Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern und Nutzern oder durch Absicherung über geschützte Teile von Natur und Landschaft. Oft gehen damit Verluste der Landbewirtschaftenden einher, die finanzielle Aufwendungen erfordern. Zudem sind vielfach Optimierungsmaßnahmen an den Biotopverbundelementen erforderlich. Dazu dienen die zusätzlichen Finanzmittel. Vor dem Hintergrund schwindender Biodiversität sowie um eine tatsächliche Umsetzung der Biotopverbundmaßnahmen zeitnah zu gewährleisten und auch die EU-rechtlich vorgesehenen Wiederherstellungsmaßnahmen realisieren zu können, ist die Einstufung von Naturschutzvorhaben, die diesen Zwecken dienen, als Maßnahme von überragendem öffentlichem Interesse unabdingbar.
| Wasserwende: | Nachhaltige Wasserpolitik für Niedersachsen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG NUV (dort beschlossen am: 19.04.2026) |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 19.04.2026, 20:32 |