| Veranstaltung: | LDK-Emden 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Wasserwende Niedersachsen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 31.03.2026, 11:10 |
Ww1: Nachhaltige Wasserpolitik für Niedersachsen
Antragstext
Ein Blick auf unser schönes Niedersachsen zeigt, wie eng unser Leben mit Wasser
verbunden ist: Flüsse durchziehen das Land, prägen Landschaften und Lebensräume,
versorgen Natur, Mensch, Industrie und Landwirtschaft. Es ist Lebensmittel,
Gemeingut, Lebensraum, Klimaregulator und prägend für Landschaften,
Biodiversität, Lebensmittelerzeugung und menschliche Gesundheit.
Ein heißer Sommertag, trockene Böden, sinkende Pegelstände – und gleichzeitig
Starkregen, der nicht mehr versickern kann: Wasser zeigt in Niedersachsen immer
häufiger zwei Extreme. Was lange als verlässliche Ressource galt, gerät aus dem
Gleichgewicht. Wasser wird knapp und droht auch unsere Flüsse, Bäche und
Gewässer auszutrocknen. Die Klimakrise verändert Verfügbarkeit, Verteilung und
Qualität unseres Wassers spürbar das ganze Jahr über. Damit wird klar: Ein
verantwortungsvoller Umgang mit Wasser ist entscheidend dafür, dass auch
zukünftige Generationen gut in Niedersachsen leben können.
Wasser ist keine beliebige Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das es zu
schützen gilt. Es ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, Teil
funktionierender Ökosysteme und Teil globaler Klimagerechtigkeit. Eine
zukunftsfähige Wasserpolitik muss das Gemeinwohl vor Einzelinteressen stellen
und sich an ökologischen Belastungsgrenzen orientieren.
Schutz vor zu viel Wasser durch Hochwasserschutz und natürliche Rückhaltesysteme
Wir können die globale Klimakrise nicht mehr ganz aufhalten. Wir können sie nur
noch abmildern und versuchen, ihre Folgen zu beherrschen. Als Küstenland sind
wir durch den steigenden Meeresspiegel in Niedersachsen massiv betroffen. Wir
erhöhen deshalb unter hohem Kostenaufwand die Deiche entlang der gesamten
niedersächsischen Küste um mindestens einen Meter, um dringend nötigen Schutz zu
bieten.
Auch im Binnenland führen zunehmende Starkregen und Hochwasser zu vermehrten
Schäden, weil Siedlungen, Infrastruktur und Landschaft Wasser nicht ausreichend
aufnehmen und speichern können. Versiegelte Flächen, begradigte Flussläufe und
entwässerte Moore verschärfen diese Probleme.
Schutz vor Hochwasser und Starkregen ist für uns in erster Linie
Daseinsvorsorge: Niedersachsen hat daher mit dem Klimagesetz als erstes
Bundesland nicht nur Klimaschutz, sondern auch die Klimafolgenanpassung zur
kommunalen Pflichtaufgabe gemacht und finanziert dies im Rahmen der Konnexität.
Bis 2028 müssen alle Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte
ein Klimafolgenanpassungskonzept vorlegen. Niedersachsen fördert
Klimafolgenanpassung, Hochwasserschutz und Wassermanagement als Daueraufgabe und
hat die Mittel dafür massiv aufgestockt. Beispiele dafür sind das Sondervermögen
Hochwasserschutz, die Mittel für Hochwasserschutz im Binnenland und den
Küstenschutz, Gelder für den kommunalen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung,
Mittel für die Renaturierung von Mooren, Wäldern, Auen und Fließgewässern oder
Stellen beim NLWKN für Küsten- und Hochwasserschutz. Wir investieren außerdem in
Speicherbecken für die Landwirtschaft, die in regenreichen Zeiten gefüllt und in
Dürreperioden zur Beregnung der Felder genutzt werden können. Außerdem fördern
wir effiziente Beregnungstechnik und die Aufbereitung von bereits genutztem
Wasser. Dafür stellt das Landwirtschaftsministerium zusätzliche 100 Mio. Euro
aus Infrastrukturmitteln des Bundes bereit. All das sind wichtige Investitionen
in die Zukunft des Landes.
Wir geben Wasser wieder Raum. Natürliche und naturnahe Fließgewässer sind
deutlich resilienter als ausgebaggerte Kanäle. Wo es möglich ist, verlegen wir
daher Deiche zurück und binden Auen wieder an den Fluss an. Entsprechende
Maßnahmen des Blauen Bandes entlang der großen niedersächsischen Wasserstraßen
unterstützen wir. Wo wir können, fördern wir die Renaturierung von
Feuchtgebieten und schaffen natürliche Retentionsräume. Durch ihre Fähigkeit,
Wasser wie ein Schwamm aufnehmen zu können, können auch Moore einen wichtigen
Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Gleichzeitig sind intakte Moore Lebensraum
inzwischen selten gewordener Arten und binden enorme Mengen CO2. Indem wir ihre
Wiedervernässung fördern, schützen wir uns, das Klima, den Wasserhaushalt und
die Artenvielfalt. Wir unterstützen Paludi-Kulturen, also Landwirtschaft auf
nassen Böden, um die Wiedervernässung von Moorstandorten mit Landwirtschaft
vereinbar zu machen.
Städte brauchen Entsiegelung, Gründächer, Regenrückhalteflächen,
Versickerungsräume und natürliche Wasserspeicher als festen Bestandteil der
Infrastruktur. Niedersachsen hat daher das Entsiegelungskataster zur Pflicht
gemacht und fördert Brachflächenrecycling, Entsiegelung, Multifunktionsflächen
und Biotopvernetzung. Mit dem neuen digitalen Entsiegelungskataster geben wir
Kommunen eine handfeste Planungshilfe auf dem Weg zur wassersensiblen
Schwammstadt.
Lebendiges Wasser
Gewässerlandschaften sind Hotspots der Biodiversität. Ihre Funktionen gehen weit
über den Wasserhaushalt hinaus: Sie schaffen Lebensräume für zahlreiche
gefährdete Pflanzenarten, für Säugetiere, Fische, Vögel, Amphibien, Insekten und
viele andere Kleintiere. Zerstörung, Verinselung, Strukturverlust und
Habitatfragmentierung haben in den letzten Jahrzehnten viele Arten bedroht,
zurückgedrängt oder gar verschwinden lassen.
Das Land Niedersachsen hat sich im Zuge des Volksbegehrens Artenvielfalt bereits
2021 verpflichtet, auf 15 % der Landesfläche und 10 % der Offenlandfläche einen
landesweiten Biotopverbund aufzubauen. Wichtiges Verbindungselement ist unser
Netz an Fließgewässern. Wir verbinden Bäche, Flüsse und Stillgewässer wie Seen
mit den zugehörigen Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren als Netz
naturnaher Gewässer und Auen und sichern diese über die Landesraumordnung ab.
Im neuen Wassergesetz stärken wir die natürliche Gewässerentwicklung und
beschleunigen Verfahren, die der Umwelt nützen und priorisieren sie. Wir sehen
hier in der Renaturierung unserer Gewässer auch hinsichtlich der Rückkehr
heimischer Arten große Chancen. In den vergangenen Jahrzehnten sind
Amphibienbestände stark zurückgegangen. Hauptursachen sind der Verlust
geeigneter Lebensräume sowie die mangelnde Vernetzung von Gewässer- und
Landlebensräumen. Besonders betroffen sind Arten, die auf dynamische
Gewässerstrukturen angewiesen sind, sodass sich viele Amphibienarten inzwischen
stark gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind. Damit die Tiere sich
wieder ausbreiten können, sind Maßnahmen zum dauerhaften Schutz von Arten und
ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes
erforderlich. Die durch das Volksbegehren geschaffenen zusätzlichen ökologischen
Stationen sind wichtige Akteure bei der Umsetzung. Deshalb wollen wir sie
erhalten, stärken und dauerhaft absichern.
Fließendes Wasser
Naturnahe Gewässerstrukturen, Vernetzung von Lebensräumen und die
Barrierefreiheit für Wasserorganismen sind zentrale Bestandteile eines gesunden
Gewässersystems. Wehre, Staustufen und andere Querbauwerke, die
Wanderungsbewegungen von Fischen und Kleinorganismen verhindern oder massiv in
die natürliche Gewässerdynamik eingreifen, gehören zurückgebaut oder, wo nicht
möglich, zumindest mit wirkungsvollen Umgehungsstrukturen versehen. Ohne die
ökologische Durchgängigkeit kann der gute ökologische Zustand auch bei
reduzierten Belastungen nicht erreicht werden. Wir Grüne fordern daher eine
Rückbauprämie für alte Wehre, mehr Fischdurchlässigkeit an Wasserkraftwerken und
eine rechtliche Fristsetzung für Verstärkung der Maßnahmen zur Umsetzung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie.
Sauberes Wasser
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet das fachliche und
rechtliche Fundament für die Entwicklung unserer Gewässer. Sie fordert für
Flüsse, Seen, Küstengewässer einen „guten chemischen und ökologischen Zustand“
und für Grundwasser einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand. Die
Fachbehörden und die Umweltverbände weisen darauf hin, dass bislang nur ein sehr
kleiner Anteil der Gewässer diese Anforderungen erreicht. Durch den Klimawandel
verschärft sich auch die chemische Situation unserer Oberflächengewässer, denn
die Erwärmung des Wassers führt zusammen mit einem hohen Nährstoffgehalt zu
starker Sauerstoffzehrung.
In Niedersachsen hatten wir in den letzten Jahren gravierende Fischsterben auch
aufgrund diffuser Einträge von Sedimenten und Düngemitteln in die Gewässer. Es
ist daher sehr gut, dass wir infolge des Volksbegehrens Artenvielfalt
Gewässerrandstreifen von 3 bis 10 Meter Breite gesetzlich vorgeschrieben haben.
Diese wollen wir weiter ökologisch aufwerten und fordern gemeinsam mit
Umweltverbänden und Landwirten ein neues Förderprogramm zur aktiven ökologischen
Gestaltung der Gewässerränder und weiteren Reduzierung der Nährstoff- und
Pestizideinträge.
In Niedersachsen als Agrarland Nr. 1. fallen in der Tierhaltung erhebliche
Mengen an Gülle und Geflügelkot an, die bei nicht angepasster Ausbringung unser
Grundwasser und unsere Oberflächengewässer erheblich belasten. Deshalb haben wir
das Beratungsangebot zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung kontinuierlich
ausgebaut. Durch Maßnahmen in besonders belasteten Gebieten konnten die zu hohen
Werte für Nitrat und Phosphor kontinuierlich gesenkt werden. In einigen
Landkreisen werden die Grenzwerte aber weiterhin überschritten. Wir setzen uns
dafür ein, dass Gewässerschutzmaßnahmen an der Schadstoff-Quelle ansetzen und
damit zielgerichteter umgesetzt werden. Zur Reinhaltung unseres Grundwassers ist
es erforderlich, die landwirtschaftliche Stickstoffdüngung hinsichtlich der
Menge und des Ausbringungszeitpunkts besser an den Bedarf der Nutzpflanzen
anzupassen.
Auch der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft, aber auch in privaten
Gärten muss weiter reduziert werden. Die Pestizidreduktionsstrategie ist dabei
der richtige Weg. Zudem fordern wir auch weiterhin ein Verbot des Totalherbizids
Glyphosat und ähnlicher Mittel. Den Vorstoß der EU, Pestizide auf unbegrenzte
Zeit zu erlauben, lehnen wir ab. Die kürzlich zurückgezogene Studie, die die
vermeintliche Unbedenklichkeit von Glyphosat belegen sollte, wurde als nicht
haltbar bewertet. Das zeigt, dass man sich stets an aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen orientieren muss und somit keine unbeschränkten Zulassungen
versprechen kann. Im privaten Bereich sind Pestizide in der Regel völlig
unnötig, daher fordern wir ein Verkaufsverbot von chemischen
Pflanzenschutzmitteln an Privatleute.
KARL kommt!
Schadstoffe wie Arzneimittelrückstände, Mikroplastik, PFAS-
„Ewigkeitschemikalien“, hormonähnliche Substanzen, Pestizide oder
Chemikaliencocktails belasten Gewässer und Trinkwasserressourcen. Die aufwendige
Reinigung des verschmutzten Wassers verursacht hohe Kosten und einen
beträchtlichen Energieaufwand, die bisher jede*r einzelne Verbraucher*in über
die Abwassergebühren bezahlt.
Wir machen sauberes Wasser zum politischen Schwerpunkt und stehen für einen
vorsorgenden Gewässer- und Verbraucherschutz, der das Verursacherprinzip stärkt
und diejenigen in die Verantwortung nimmt, die Grundwasser, Flüsse und Seen
belasten.
Klar ist auch: Die Verursacher der Verschmutzung müssen zahlen. Zentral ist das
EU-Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere für
Arzneimittel und Kosmetika: Es verteilt Reinigungskosten fair, entlastet
Verbraucher*innen und fördert eine nachhaltigere Produktion.
Die europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) legt dafür endlich die
rechtliche Grundlage und eröffnet neue Chancen für sauberes Wasser. Die
Hersteller von Arzneien und Kosmetik sollen mindestens 80 Prozent der
Investitions- und Betriebskosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen in
einer vierten Reinigungsstufe übernehmen. Wir halten es für richtig und
nachhaltig, die Kosten der vierten Reinigungsstufe nicht auf die Kommunen und
Verbraucher, sondern die Verursacher umzulegen, die damit auch Anreize zur
schadstoffärmeren Produktion (bspw. ohne PFAS) haben.
Kein Salz in unsere Weser
An der Oder konnten wir 2022 beobachten, dass verschiedene Umwelteinflüsse
(langandauernde hohe Temperaturen, niedrige Wasserstände) zusammen mit hohen
Salzeinleitungen sich toxisch auf das gesamte Ökosystem ausgewirkt haben. Ein
gigantisches Fischsterben war die Folge. Auch industrielles Abwasser bereitet
unseren niedersächsischen Gewässern Probleme. Die Versalzung der Werra und der
Weser durch salzhaltige Abwässer aus der Kaliproduktion und Altlasten ist seit
Jahrzehnten ein ernstes Umweltproblem. Sie schädigt Ökosysteme, beeinträchtigt
Wasserqualität und belastet Anwohner*innen. Für uns GRÜNE ist klar: Dauerhafte
Salzbelastungen dürfen nicht als Normalzustand akzeptiert, sondern müssen
beendet werden.
Das von allen Bundesländern vereinbarte Ziel, die Weserversalzung durch
Produktionsabwässer von K+S bis 2027 vollständig zu beenden, wird nun erneut von
Hessen in Frage gestellt. Das hessische Regierungspräsidium in Kassel darf die
neue Genehmigung nicht erteilen, die K+S für über 2027 hinaus nun gestellt hat.
Niedersachsen wird sich auch weiterhin innerhalb der FGG Weser für die
Einhaltung der vereinbarten Zielwerte einsetzen.
Nationalpark Wattenmeer schützen
Der Klimawandel verändert das Wattenmeer rasant. Steigende Meeresspiegel,
veränderte Sedimentströme und höhere Temperaturen bedrohen das empfindliche
Gleichgewicht von Land und Meer. Viele Tier- und Pflanzenarten verlieren ihren
Lebensraum. Plastikmüll, Fischerei, Munitionsaltlasten, Phosphateinträge aus der
Landwirtschaft, Erdölförderung, Leitungen und Schiffsverkehr vor den Küsten –
die Liste der Eingriffe in das Ökosystem ist lang. Sie setzen das Wattenmeer
zusätzlich unter Druck. Küsten- und Meeresschutz beginnt im Binnenland: Einträge
von Nährstoffen, Schadstoffen und Müll über Flüsse in die Nordsee müssen
reduziert werden.
Problematisch für das Wattenmeer sind auch die ständigen Vertiefungen von
Fahrrinnen und Ausbauten von Häfen. Je tiefer die Fahrrinnen und je größer die
Häfen, desto höher der Unterhaltungsaufwand, um sie frei von
Sedimentablagerungen zu halten und desto größer die Sedimentmengen, die
anschließend wieder in der Nordsee verklappt werden. Sie stehen im Verdacht,
neben Schadstoffeinträgen auch die natürliche Sedimentdynamik zu verändern und
dadurch wertvolle Sandwattgebiete sowie Seegras- und Muschelvorkommen im
Nationalpark Wattenmeer zu gefährden. Wir positionieren uns deshalb klar gegen
weitere Flussvertiefungen an Elbe, Weser und Ems und unterstützen Konzepte für
ein ökologisches Sedimentmanagement.
Eine große Gefahr sind die vor Borkum geplanten Gas- und Ölförderungen
gigantischen Ausmaßes. Mit dem von uns abgelehnten Utilarisierungsabkommen von
Deutschland und den Niederlanden sollen unbegrenzt und zum Teil in
Meeresschutzgebieten fossiles Gas und Öl am Rande unseres einzigartigen
Weltnaturerbes gefördert werden. Dazu werden wir uns entschieden dagegenstellen
und unterstützen die Menschen dabei an der Küste. Statt weiterer
Umweltbelastungen braucht es einen konsequenten Schutz des Wattenmeeres und den
schnellen, naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien als Antwort auf die
Klimakrise. Deshalb sprechen wir uns klar gegen neue fossile Förderprojekte in
besonders sensiblen Küsten- und Meeresräumen aus. Der Schutz sensibler
Meeresökosysteme muss Vorrang vor kurzsichtigen, risikobehafteten
Nutzungskonzepten der Öl- und Gasindustrie haben.
Das Wattenmeer ist eine der wertvollsten Ökosystemlandschaften Europas und
Weltnaturerbe. In diesem einzigartigen Lebensraum dürfen kurzfristige
wirtschaftliche Interessen nicht dauerhafte ökologische Schäden rechtfertigen.
Wasserverbrauch, Effizienz und Prioritätensetzung
Eine Wasserwende heißt auch: Wasser sparen und gerechter verteilen. In Zeiten
von Dürre und regionaler Wasserknappheit dürfen Entnahmen nichtautomatisch
fortgeführt werden. Landwirtschaft, Industrie, Energieproduktion und Kommunen
müssen ihren Wasserverbrauch kritisch hinterfragen, reduzieren und die Nutzung
effizienter gestalten.
Mit dem neuen Niedersächsischen Wassergesetz stellen wir die Weichen für mehr
Klimafolgenanpassung und Wassersicherheit. Kommunen können künftig eine
verbrauchsorientierte Wasserpreisstaffel einführen – fair für alle, die sparsam
mit der Ressource umgehen. Gleichzeitig stärken wir den Schutz unseres
Trinkwassers, indem neue Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten keine
Genehmigung mehr erhalten.
Bei der landwirtschaftlichen Feldberegnung stärken wir den Zusammenschluss von
Landwirt*innen zu Beregnungsverbänden. Wo es Beregnungsverbände gibt, sollen
keine Einzelgenehmigungen für Wasserentnahmen mehr erteilt werden. Und wir
begrenzen die genehmigungsfreie Wasserentnahme aus Hofbrunnen. Wasserentnahmen
aus Oberflächengewässern werden zudem anzeigepflichtig. So kann die
Wassernutzung besser koordiniert werden. Für den erneuerbaren und sparsamen
Umgang mit Wasser bekommen Kommunen die Befugnis, sogenannte Zisternensatzungen
zu erlassen, damit vermehrt Niederschlags- oder Grauwasser genutzt wird. So
unterstützen wir Kommunen auf dem Weg zur Schwammkommune. In Dürrezeiten ist es
für Kommunen wichtig, die Wasserentnahmen gemeinwohlorientiert steuern zu
können. Wir sichern sie mit dem neuen niedersächsischen Wassergesetz rechtlich
ab, wenn sie entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Wasserpolitik ist Zukunftspolitik
Für uns GRÜNE ist Wasserpolitik Kern einer enkeltaugliche Wasserpolitik. Dafür
braucht es politischen Willen auf allen Ebenen, gesellschaftliche Unterstützung
und klare Prioritäten, die Gemeinwohl, Ökosystemschutz und Klimaanpassung über
kurzfristige Einzelinteressen stellen. Die Wasserpolitik des Bundes ist
inkonsequent, lange nicht zureichend und traut sich nicht, Klarheit zu schaffen.
Mit Zögern und Zaudern werden wir aber nicht dafür sorgen, dass dieses riesige
Generationenthema endlich gut angegangen wird. Es braucht darum endlich
gesetzliche Leitplanken, eine verlässliche Finanzierung und klare Prioritäten.
Umso mehr zeigt sich in Niedersachsen, dass Grün den Unterschied macht. Wir
wollen Niedersachsen zum Vorreiterland für eine nachhaltige, demokratisch
legitimierte und zukunftsfähige Wasserpolitik machen. Für uns ist klar, dass wir
das nur zusammen schaffen: Mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft,
Landwirtschaft, Kommunen und allen, die Wasser als Lebensgrundlage erhalten
wollen.